AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediaagentur Schmidt Inh. Wolfgang Schmidt
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Mediaagentur Schmidt (im Nachfolgenden Mediaagentur Schmidt genannt) ist eine Corporate Identity Agentur und bietet am Firmensitz Münchener Straße 1, 86651 Aichach Deutschland, Dienstleistungen an.
1.2. Die gegenständlichen AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von Mediaagentur Schmidt erbracht werden können. Sie finden alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen Mediaagentur Schmidt und den jeweiligen Auftraggebern.
1.3. Mündliche Absprachen, Zusatzvereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern, entfalten nur rechtliche Wirkung, soweit sie von Mediaagentur Schmidt schriftlich bestätigt werden.
1.4. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn beim künftigen Vertragsabschluss darauf nicht mehr nochmals Bezug genommen werden sollte.
1.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB
unberührt. Anstelle einer solchen unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Klausel die ersterer, nach deren Sinn und Zweck, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Mediaagentur Schmidt haftet dem Auftraggeber nur für den Ersatz von Schäden, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, und/oder seinen Mitarbeitern verursacht wurden und nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von € 2.000,– beschränkt.
2.2. Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmennamen- & Markenschutz,
Urheberrechtsverletzungen, Patentrechtsverletzungen, etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber Mediaagentur Schmidt trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der erstellten Entwürfe. Vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, neben der Beachtung aller für seinen Auftrag relevanten Rechtsvorschriften, ausdrücklich zur Unterlassung der Gefährdung oder Verletzung von Rechten Dritter.
2.3. Erbringt Mediaagentur Schmidt für den Auftraggeber (auch unter dessen Mitwirkung) Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Texte, etc., gilt Mediaagentur Schmidt als Urheber im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ohne ausdrückliche Einwilligung von Mediaagentur Schmidt ist eine Veränderung, Reproduktion bzw. Nachahmung – auch von Teilen – unzulässig. Bis zur vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung bleibt Mediaagentur Schmidt so hin Nutzungsberechtigte. Die Nutzungsrechte, betreffend die jeweiligen Werkleistungen, gehen erst nach vollständiger Zahlung des Werkentgeltes auf den Auftraggeber über.
2.4. An allen erstellten Werken, beispielsweise an Layout und Corporate Design, visuellen Konzepten und
Markenkreationen, etc., stehen Mediaagentur Schmidt die alleinigen Urheber- bzw. eistungsschutzrechte bis zum Übergang der Nutzungsrechte gemäß Punkt 2.3. zu. Dies schließt insbesondere die Befugnis mit ein, rechtswidrige Eingriffe im eigenen Namen abzuwehren, bzw. daraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
2.5. Die Produktionsüberwachung – beispielsweise von Drucksorten – durch Mediaagentur Schmidt erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Mediaagentur Schmidt berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Änderungen zu treffen und entsprechende Anweisungen an den Produzenten zu erteilen. Eine Haftung bezüglich Fremdleistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber den anberaumten Andrucktermin nicht wahr, so liegt die Produktionsfreigabe in der Disposition von Mediaagentur Schmidt. Eine nachfolgende Haftung ist ausgeschlossen.
2.6. Mediaagentur Schmidt ist berechtigt erbrachte Werke, auch nach Vertragsende, in ihr Portfolio aufzunehmen bzw. zu Präsentationszwecken und im Rahmen von Wettbewerben zu veröffentlichen.
3. FÄLLIGKEIT DES WERKENTGELTES, VERGÜTUNG
3.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung auf
Grundlage des jeweiligen schriftlichen Angebots fällig. Im Zweifelsfall sind angemessene kontozahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.
3.3. Bei Zahlungsverzug kann Mediaagentur Schmidt Verzugszinsen aus Unternehmensgeschäften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
4. DATENSCHUTZ
4.1 Mediaagentur Schmidt sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Werkleistung erhalten vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz, noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme der Weitergabe an jene Drittdienstleister, die zur Erfüllung des jeweiligen Werkes von Mediaagentur Schmidt oder vom Auftraggeber hinzugezogen werden.
4.2 Mediaagentur Schmidt sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 sowie allfällige, weitere gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm übermittelten Daten von Mediaagentur Schmidt gespeichert und verarbeitet werden. Eine externe Weitergabe erfolgt nur auf behördlichen Auftrag oder bei glaubhaft gemachten rechtlichen Interessen Dritter, im zu der jeweiligen Rechtverfolgung erforderlichen Ausmaß, sowie im Zuge der Abwicklung des gegenständlichen Auftrags im notwendigen Maße an Drittdienstleister, die zur Erbringung des Werkes maßgeblich am Kreations- oder Produktionsprozess beteiligt sind (z.B. Subunternehmer für IT, Druckereien, etc.).
4.3 Die vorherstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
5. BEENDIGUNG DES VERTRAGES
5.1 Die Mediaagentur Schmidt können bei nicht Vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 80 % des gesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet, wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an Mediaagentur Schmidt übermittelt und/ oder länger als zwei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete Email antwortet.
5.2 Die Website Helden behalten sich vor, bei nicht termingerechter Zahlung der laufenden Kosten wie Hosting, SSL Zertifikat, Service, die Seite abzuschalten. Der Auftraggeber wird zweimal abgemahnt, danach erfolgt eine Abschaltung der Webseite und Abmeldung der Domain mit den dazugehörigen E-Mail Postfächern.
6. GEWÄHRLEISTUNG/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
6.1. Mängelrügen, gleich welcher Art, sind spätestens fünf Werktage nach Präsentation bzw. Online-Bereitstellung oder Ablieferung des Werkes schriftlich bei Mediaagentur Schmidt geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
6.2. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie andere zwingende Gesetzesbestimmungen bleiben unberührt.
6.3. Erfüllungsort ist der Sitz der Mediaagentur Schmidt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlicher
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht im Landkreis Aichach.